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Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Mannheim ist grundsätzlich zuständig für die Stadt Mannheim, in folgenden Verfahren aber darüber hinaus:

  • in Haftsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche für den Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • in Jugendschöffensachen für den Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen für den Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • in Insolvenzsachen für den Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • in Landwirtschaftssachen für den gesamten Bezirk des Landgerichts Mannheim,
  • für das Handels- und Partnerschaftsregister für die Bezirke der Amtsgerichte Achern, Adelsheim, Baden-Baden, Bretten, Bruchsal, Buchen (Odenwald), Bühl, Ettlingen, Gernsbach, Heidelberg, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Maulbronn, Mannheim, Mosbach, Pforzheim, Philippsburg, Rastatt, Schwetzingen, Sinsheim, Tauberbischofsheim, Weinheim, Wertheim und Wiesloch,
  • für das Binnenschiffsregister und Schiffsbauregister für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Ausnahme der Land-gerichtsbezirke Konstanz und Waldshut-Tiengen,
  • für die Führung des Seeschiffsregisters für alle Gerichtsbezirke in Baden-Württemberg,
  • für Entscheidungen nach dem Personenstandsgesetz für den Bezirk des Landgerichts Mannheim.

 

Sachliche Zuständigkeit

Sachlich ist das Amtsgericht Mannheim zuständig vor allem für Zivil-, Familien-, Straf-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Registersachen sowie für Betreuungen.

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Güterrechtsregister geführt, sowie die oben genannten Schiffsregister.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".