Zivilprozess beim Amtsgericht
Die Organisation zivilrechtlicher Rechtsfindung ist im Gerichtsverfassungsgesetz, das zivilprozessuale Verfahren in der Zivilprozessordnung geregelt.
Beim Amtsgericht entscheidet der Richter in Zivilsachen als Einzelrichter, also durch einen Berufsrichter.
